Am Anfang erschöpfte Gott Himmel und Erde. Aussage eines Fünftklässlers im Religionsunterricht.
Ein Fach "Religionslehre" gibt es nicht. Richtig muss es heißen: "Katholische Religionslehre" und "Evangelische Religionslehre". Am Viktoria-Gymnasium gibt es - gemäß den gesetzlichen Vorgaben - nach Konfession getrennt einen katholischen und einen evangelischen Religionsunterricht mit jeweils eigenen Lehrplänen, Themen und Schulbüchern.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte bei einzelnen Themenbereichen (etwa der Kirchengeschichte oder der Lehre vom Aufbau der Kirche und ihren Ämtern) überwiegen die Gemeinsamkeiten. Zu diesen gemeinsamen Inhalten des Religionsunterrichts gehören unter anderem:
In Gesprächen mit Eltern und Schülern zeigt sich immer wieder, dass es eine Reihe von Gerüchten über den Religionsunterricht gibt, die sich hartnäckig halten. Im folgenden eine - unvollständige - Liste von falschen Ansichten über Religionsunterricht mit entsprechenden Richtigstellungen:
Falsch ist: Um in Religion eine gute Note zu bekommen, muss man das "Richtige" glauben.
"Richtig" ist natürlich nur das, was der Religionslehrer glaubt. Wer in Religion eine "4" auf dem Zeugnis hat, glaubt nicht richtig.
Richtig ist: Bei allen Unterschieden zu anderen Fächern unterscheidet sich der Religionsunterricht
in einem jedoch nicht: Bewertet wird auch hier die Leistung, die ein Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbringt. Diese Leistung
ist unabhängig von den religiösen Ansichten eines Schülers.
Falsch ist: Am katholischen Religionsunterricht dürfen nur die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die katholisch
getauft sind; am evangelischen Religionsunterricht nur diejenigen Schüler, die evangelisch getauft sind. Alle übrigen Schüler dürfen nicht teilnehmen.
Richtig ist: Grundsätzlich steht der Religionsunterricht allen Schülern offen.
Am Religionsunterricht des Viktoria-Gymnasiums nehmen nicht nur zahlreiche Schülerinnen und Schüler teil,
die nicht getauft sind, sondern immer wieder auch Schüler, die einer anderen Religion angehören.
Falsch ist: Religionsunterricht kann man abwählen.
Richtig ist: Jeder Schüler, der getauft ist, muss zunächst einmal am Religionsunterricht seiner Konfession teilnehmen.
Das Grundgesetz bzw. unsere Landesverfassung sehen jedoch vor, dass sich Schülerinnen und Schüler jederzeit aus Gewissensgründen
(nicht "aus gewissen Gründen"!) vom Religionsunterricht abmelden können. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, treffen
die Erziehungsberechtigten diese Entscheidung; ab dem 12. Lebensjahr können die Erziehungsberechtigen jedoch nicht mehr gegen
den Willen des Kindes entscheiden. Ab dem 14. Lebensjahr entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst - die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
ist dann nicht mehr erforderlich.
Am Viktoria-Gymnasium gelten für Schüler, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht am Religionsunterricht teilnehmen, folgende Regelungen: